Drucken

 

Diese Seite ist vorübergehend nicht erreichbar

 

Sehr geehrte Besucher,

seit nunmehr 24 Tagen ist die EU DSGVO in Kraft und hat seither Verwirrung und Chaos geschaffen. Sinn war der Schutz der Bürger vor missbräuchlicher Nutzung personenbezogener Daten. Dazu wurde ein Aufgabenkatalog geschaffen, der in Bezug auf seine Komplexität einzigartig ist und selbst Großunternehmen, die über einen großen Stab an Anwälten, IT-Spezialisten und Compliance-Experten verfügen, zu enormen Prozessinvestitionen zwingt.

Digitalisierung ist ein hehres politisches Ziel, doch nun stellt der Gesetzgeber fest, dass noch nicht einmal er in der Lage ist, ein verbindliches Muster einer Datenschutzerklärung zu empfehlen. Die Koalitionsfraktionen haben in einem gemeinsamen Entschließungsantrag die Bundesregierung aufgefordert, gegen Abmahnmissbrauch tätig zu werden. Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD) kündigte an, entschlossen gegen missbräuchliche Abmahnungen vorzugehen. Aber wie weit ist der Begriff "missbräuchlich" gefasst? Nachdem Handwerker und Vereine in der Mittelstandsvereinigung der CDU/CSU (MIT) rebellierten, erklärte sich Kanzlerin Merkel auf einer Kreisvorsitzendenkonferenz ihrer Partei dazu bereit, mit Innenminister Horst Seehofer über ein Nachbesserungsgesetz zu sprechen, das verhindern soll, "dass der Umgang mit Daten nicht mehr praktikabel" ist.

In Anbetracht des Risikos drakonischer Straf- und Abmahnandrohungen haben wir uns bis zur Klärung der geplanten Abmahn- und Gesetzesnachbesserung entschlossen, diese Homepage vorübergehend vom Server zu löschen und durch eine einseitige "Visitenkarte"=Impressum zu ersetzen.

Wenn wir Ihnen weiterhelfen können, rufen Sie mich bitte an oder schicken mir eine altmodische E-Mail.


Ihr

Horst Gänßle